PFRON-Zuschuss für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung können eine finanzielle Unterstützung für Rehabilitationsgeräte aus Mitteln des PFRON (Staatlicher Fonds für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderung) beantragen. Die finanzielle Unterstützung wird von den für den Wohnort zuständigen PCPR-, MOPS- und MOPR-Zentren gewährt.
Unter dem Begriff „Rehabilitationsgeräte” versteht man vom Arzt empfohlene Geräte und Ausrüstungen, die für die Rehabilitation zu Hause erforderlich sind und nicht von der Krankenversicherung des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) übernommen werden.

Jeder kann die Förderung in Anspruch nehmen,

Um eine Förderung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Wie hoch kann die Förderung sein?
Die Förderung für Rehabilitationsgeräte beträgt bis zu 80 % der Kosten, jedoch nicht mehr als das Fünffache des Durchschnittslohns.

Der Eigenanteil des Antragstellers beträgt mindestens 20 % der Anschaffungskosten für Rehabilitationsgeräte.

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