PFRON-Zuschuss für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung können eine finanzielle Unterstützung für Rehabilitationsgeräte aus Mitteln des PFRON (Staatlicher Fonds für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderung) beantragen. Die finanzielle Unterstützung wird von den für den Wohnort zuständigen PCPR-, MOPS- und MOPR-Zentren gewährt.
Unter dem Begriff „Rehabilitationsgeräte” versteht man vom Arzt empfohlene Geräte und Ausrüstungen, die für die Rehabilitation zu Hause erforderlich sind und nicht von der Krankenversicherung des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) übernommen werden.
Jeder kann die Förderung in Anspruch nehmen,
- die über einen Behindertenausweis verfügen,
- die das Einkommenskriterium erfüllen: Um die Förderung können Personen ansuchen, deren durchschnittliches Monatseinkommen im Sinne der Vorschriften über Familienleistungen, geteilt durch die Anzahl der Personen im gemeinsamen Haushalt, für das Quartal vor dem Monat der Antragstellung folgende Beträge nicht übersteigt:
- 50 % des Durchschnittslohns pro Person im gemeinsamen Haushalt,
- 65 % des Durchschnittslohns im Falle einer alleinstehenden Person,
- bei denen eine Rehabilitation zu Hause unter Verwendung der angegebenen Geräte erforderlich ist.
Um eine Förderung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:
- aktuelle Bescheinigung über den Grad der Behinderung
- eine Erklärung über die Höhe des Einkommens
- eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Verwendung der angegebenen Geräte für die Rehabilitation zu Hause
- ein Dokument, das die voraussichtlichen Kosten für den Kauf der Geräte bestätigt (wenden Sie sich dazu bitte an die Hotline des Verkäufers unter 600222888)
Wie hoch kann die Förderung sein?
Die Förderung für Rehabilitationsgeräte beträgt bis zu 80 % der Kosten, jedoch nicht mehr als das Fünffache des Durchschnittslohns.
Der Eigenanteil des Antragstellers beträgt mindestens 20 % der Anschaffungskosten für Rehabilitationsgeräte.

